Begleitfahrzeuge der neusten Generation (BF4) begleiten Schwertransporte in der Regel ohne zusätzliche Polizei.
Die Vorgaben für die Gestaltung der Fahrzeuge sind nunmehr bundeseinheitlich geregelt. Neben der definierten Farbe (schwefelgelb), haben die Fahrzeuge eine drehbar gelagerte Wechselverkehrszeichenanlage auf dem Dach, die den Transport auch zur Seite hin absichern kann (z.B. im Kreisverkehr). Vorgaben gibt es auch bezüglich der Beschriftung. Außer dem Wort “Schwertransport” darf sich keine weitere Beschriftung bzw. Werbung am Fahrzeug befinden. Bei kleinlicher Auslegung muss sogar auf das Emblem des Fahrzeugherstellers verzichtet werden, da dies im Grunde Werbung darstellt.
Die Wechselverkehrszeichenanlage kann/muss 11 Verkehrszeichen darstellen können. Die jeweilige Verwendung wird in einer Blackbox zusammen mit GPS-Koordinaten für 12 Monate gespeichert, um den Behörden die Möglichkeit zur Kontrolle der rechtskonformen Nutzung des Fahrzeugs bzw. der Verkehrszeichen zu ermöglichen.
Völlig ungeregelt und von Bundesland zu Bundesland verschieden ist hingegen die Eignung der Fahrer. Mal sind es Verwaltungshelfer, mal Hilfspolizisten.